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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §69 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/22/0090 B 22. Mai 2018 RS 1Stammrechtssatz
Weder das Vorliegen einer Aufenthaltsehe iSd § 30 NAG 2005 noch die Annahme des Erschleichens eines Bescheides durch das Berufen auf eine solche Aufenthaltsehe (vgl. VwGH 22.2.2018, Ra 2018/22/0032) setzt ein Strafverfahren nach § 117 FrPolG 2005 voraus.Weder das Vorliegen einer Aufenthaltsehe iSd Paragraph 30, NAG 2005 noch die Annahme des Erschleichens eines Bescheides durch das Berufen auf eine solche Aufenthaltsehe vergleiche VwGH 22.2.2018, Ra 2018/22/0032) setzt ein Strafverfahren nach Paragraph 117, FrPolG 2005 voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220221.L00Im RIS seit
07.04.2020Zuletzt aktualisiert am
07.04.2020