RS Vwgh 2020/2/19 Ra 2020/14/0066

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Veröffentlicht am 19.02.2020
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E19103000
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §19 Abs1
EURallg
32013L0032 IntSchutz-RL Art14
32013L0032 IntSchutz-RL Art14 Abs1
32013L0032 IntSchutz-RL Art15 Abs3 litd

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/20/0366 B 12. August 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Der mit "Anforderungen an die persönliche Anhörung" überschriebene Art. 15 Verfahrensrichtlinie, der in seinem Abs. 3 lit. d allein die "Anhörung zum Inhalt des Antrages auf internationalen Schutz" anspricht, bezieht sich auf Art. 14 dieser Richtlinie, der die grundsätzliche Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung vor Entscheidung der Asylbehörde regelt und nach dessen Abs. 1 die "persönliche Anhörung zum Inhalt des Antrages" (grundsätzlich) "von einem Bediensteten der Asylbehörde" durchzuführen ist und nicht auf die Modalitäten im Rahmen der Antragstellung.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140066.L01

Im RIS seit

07.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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