RS Vwgh 2020/1/29 Ra 2019/13/0122

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Veröffentlicht am 29.01.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §143 Abs1

Rechtssatz

Eine Auskunftsperson kann sowohl in eigener Sache als auch über nicht ihre Abgabepflicht betreffende Umstände befragt werden (vgl. Ritz, BAO6, § 143 Tz 3).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019130122.L03

Im RIS seit

06.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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