RS Vwgh 2020/2/19 Ra 2019/12/0069

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Veröffentlicht am 19.02.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §229 Abs3
BDG 1979 §40 Abs2
BDG 1979 §40 Abs3
PT-ZuordnungsV 1998/II/377
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Im Rahmen des PT-Schemas ist zur Frage der "Gleichwertigkeit" auf die auf Grundlage des § 229 Abs. 3 BDG 1979 ergangene PT-Zuordnungsverordnung 1998 Bedacht zu nehmen, die im Sinn einer Wertigkeit der Verwendung eine generelle Unterteilung der Verwendungsgruppen in Dienstzulagengruppen vornimmt (vgl. VwGH 17.9.1997, 96/12/0005). Eine Gleichwertigkeit liegt nach § 40 Abs. 3 BDG 1979 daher nur dann vor, wenn die neue Verwendung innerhalb derselben Verwendungsgruppe derselben Funktions- oder Dienstzulagengruppe zugeordnet ist (vgl. VwGH 10.9.2009, 2008/12/0230).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120069.L02

Im RIS seit

06.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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