RS Vwgh 2019/10/2 Ra 2019/12/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.2019
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Index

L22003 Landesbedienstete Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4
DPL NÖ 1972 §44
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §28 Abs2
  1. VwGG § 42 heute
  2. VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. VwGG § 42 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. VwGG § 42 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 42 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Rechtssatz

Ein auf die Gewährung von Sonderurlaub abzielender Antrag ist nicht schon deshalb mangels Zulässigkeit zurückzuweisen, weil die dafür erforderlichen materiell-rechtlichen Voraussetzungen von der Behörde allenfalls als nicht gegeben erachtet werden. Richtigerweise ist in einem solchen Fall der in Rede stehende Antrag inhaltlich zu erledigen (vgl. VwGH 21.4.1999, 98/12/0517; VwGH 27.3.1996, 96/12/0030).Ein auf die Gewährung von Sonderurlaub abzielender Antrag ist nicht schon deshalb mangels Zulässigkeit zurückzuweisen, weil die dafür erforderlichen materiell-rechtlichen Voraussetzungen von der Behörde allenfalls als nicht gegeben erachtet werden. Richtigerweise ist in einem solchen Fall der in Rede stehende Antrag inhaltlich zu erledigen vergleiche VwGH 21.4.1999, 98/12/0517; VwGH 27.3.1996, 96/12/0030).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung) Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019120040.L05

Im RIS seit

03.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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