RS Vwgh 2019/10/25 Ra 2019/02/0075

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Veröffentlicht am 25.10.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/05 Börse
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37
BörseG 1989 §48a Abs1 Z2 lita sublitaa idF 2013/I/184
VStG §24
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §38

Rechtssatz

Die Frage, ob durch die angelasteten Geschäfte falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Kurs der Finanzinstrumente gegeben werden oder gegeben werden könnten, zielt auf die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts (die Geschäfte) unter den gesetzlichen Tatbestand des § 48a Abs. 1 Z 2 lit. a sublit. aa BörseG 1989 ab. Die Prüfung, ob dieser erfüllt ist, stellt daher eine Rechtsfrage dar. Eine bloße Wiedergabe eines gesetzlichen Tatbestandes würde nämlich für die Feststellung des Sachverhaltes nicht ausreichen (vgl. VwGH 29.4.2014, 2012/17/0148).

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteSachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020075.L03

Im RIS seit

03.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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