RS Vwgh 2020/1/23 Ra 2019/15/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2020
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188
BAO §191 Abs1
BAO §191 Abs3
BAO §97 Abs1

Rechtssatz

Da das BFG seine im Rahmen eines Feststellungsverfahrens ergangene - als Beschluss intendierte - Erledigung nur an einen Kommanditisten und nicht an alle Gesellschafter adressiert und zugestellt hatte, erlangte sie im Hinblick auf das durch die Einheitlichkeit einer solchen Feststellung geprägte Wesen insgesamt keine Rechtswirksamkeit (vgl. z.B. VwGH 18.10.2018, Ra 2018/15/0059, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150115.L03

Im RIS seit

03.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten