RS Lvwg 2019/12/9 VGW-151/023/13127/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

09.12.2019

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
19/05 Menschenrechte

Norm

AufG 1992 §5 Abs1
NAG §11 Abs2 Z4
NAG §11 Abs5
NAG §30 Abs1
NAG §37 Abs4
EMRK Art. 8

Rechtssatz

Zur Abklärung der Ortsüblichkeit gemäß § 11 Abs. 2 Z 2 NAG können seriöse Statistiken, die auf die durchschnittliche Nutzfläche und die durchschnittliche Anzahl der Räume pro Person in den einzelnen Wiener Gemeindebezirken abstellen, und dabei nach Staatsangehörigkeit, Erwerbstätigkeit und Stellung im Beruf unterscheiden, herangezogen werden.

Schlagworte

allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; ortsübliche Unterkunft; Nachweis; Aufenthaltsehe; Eheleben; Privat- und Familienleben

Anmerkung

VwGH v. 26.3.2021, Ra 2020/22/0050; Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.151.023.13127.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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