RS Lvwg 2020/1/25 LVwG-S-186/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

25.01.2020

Norm

AZG §28 Abs5
AZG §28 Abs6
32014R0165 KontrollgeräteV Art34 Abs3 lita
32014R0165 KontrollgeräteV Art36
VStG 1991 §9 Abs1

Rechtssatz

Der Umstand, dass ein Lenker mit dem ihm zugeordneten Lastkraftwagen während der fraglichen Zeiträume nicht zum Betriebssitz zurückgekehrt ist, vermag [den Verantwortlichen nach § 9 Abs 1 VStG] nicht von der ihn treffenden Verpflichtung zur Einrichtung eines laufenden, wirksamen Kontrollsystems zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ausfüllens der Schaublätter zu befreien.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Lenk- und Ruhezeiten; fortgesetztes Delikt; Kontrollsystem;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.186.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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