RS Lvwg 2020/1/27 LVwG-AV-15/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

27.01.2020

Norm

BAO §4 Abs1
BAO §93
BAO §279

Rechtssatz

Der Abgabentatbestand für die Stellplatz-Ausgleichsabgabe ist erst mit dem Abspruch der Baubehörde im Baubewilligungsbescheid bzw im Bescheid über die Anzahl der zu errichtenden bzw der fehlenden Stellplätze verwirklicht (vgl zur vergleichbaren Rechtslage nach der Wr BO etwa VwGH 2009/17/0264 oder VwGH 2011/17/0172 zur NÖ BO 1996).

Schlagworte

Finanzrecht; Stellplatz-Ausgleichsabgabe; Verfahrensrecht; Beschwerde; Prüfungsumfang; Bescheidadressat;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.15.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten