RS Lvwg 2020/1/31 LVwG-AV-1349/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

31.01.2020

Norm

BAO §92 Abs1
BAO §93
BAO §227 Abs4

Rechtssatz

Das Gesetz unterstreicht den bloßen Mitteilungscharakter einer Lastschriftanzeige, spricht doch § 227 Abs 4 lit a BAO im Zusammenhang mit der Lastschriftanzeige von einer Verständigung (Buchungsmitteilung), die den Abgabepflichtigen über Art, Höhe und Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung unterrichtet. Lastschriftanzeigen kommt demnach kein Bescheidcharakter zu (vgl VwGH  85/14/0127; 92/13/0299).

Schlagworte

Finanzrecht; Grundsteuer; Kanalbenützungsgebühr; Lastschriftanzeige; Bescheid; Zahlungsverpflichtung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1349.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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