RS Lvwg 2020/2/11 LVwG-AV-173/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

11.02.2020

Norm

AVG 1991 §13 Abs3
GewO 1994 §353

Rechtssatz

Ist ein Anbringen iSd §13 Abs 3 AVG mangelhaft, so steht es im Ermessen der Behörde, entweder einen förmlichen Verbesserungsauftrag zu erteilen oder aber die Behebung des Mangels auf andere Weise zu veranlassen (vgl VwSlg 15.793 A/2002; VwGH 2010/05/0166).

Schlagworte

Gewerberecht; Verfahrensrecht; Verbesserungsauftrag; Frist; Angemessenheit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.173.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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