Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BArbSchV 1994 §61 Abs2Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2016/02/0136 E 09.09.2016Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/02/0051 B 13. April 2016 RS 1Stammrechtssatz
Schlichtes "Vertrauen" darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhält, entlastet den Arbeitgeber nicht; eine dem § 3 StVO 1960 ("Vertrauensgrundsatz") vergleichbare Bestimmung besteht im Bereich der Vorschriften zum Schutze von Arbeitnehmern (insbesondere § 61 Abs 2 BArbSchV 1994) nicht.Schlichtes "Vertrauen" darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhält, entlastet den Arbeitgeber nicht; eine dem Paragraph 3, StVO 1960 ("Vertrauensgrundsatz") vergleichbare Bestimmung besteht im Bereich der Vorschriften zum Schutze von Arbeitnehmern (insbesondere Paragraph 61, Absatz 2, BArbSchV 1994) nicht.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020137.L02Im RIS seit
05.03.2020Zuletzt aktualisiert am
05.03.2020