RS Pvak 2019/10/15 A32-PVAB/19

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Veröffentlicht am 15.10.2019
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Norm

PVG §16 Abs3
PVG §20 Abs9
PVG §20 Abs11
PVG §21 Abs3
PVWO §1
PVWO §2

Schlagworte

Nominierung von Mitgliedern des DWA; Auswahl von Mitgliedern des DWA innerhalb der jeweiligen Wählergruppe

Rechtssatz

Da, wie bereits erwähnt, die Nominierung der Mitglieder des Wahlausschusses jenen Mitgliedern des DA obliegt, deren Wählergruppe zu berücksichtigen ist, sind bei gegebener Sach- und Rechtslage D und der Antragsteller als Vertreter der gewählten Wählergruppe X zur Auswahl eines Mitglieds (Ersatzmitglieds) des DWA und zur Abgabe eines gemeinsamen Wahlvorschlags für den DWA berufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A32.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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