RS Pvak 2019/10/15 A32-PVAB/19

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Veröffentlicht am 15.10.2019
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Norm

PVG §21 Abs3

Schlagworte

Mitgliedschaft in einem PVO; Beendigung der Mitgliedschaft in einem PVO

Rechtssatz

Da die Gründe für eine Beendigung der Mitgliedschaft in einem PVO im PVG taxativ angeführt sind, ändert eine Änderung der Mitgliedschaft zu einer Fraktion nichts an der Mitgliedschaft eines gewählten Mandatars im PVO. Daher ist auch nicht strittig, dass D nach wie vor dem DA als Mitglied angehört.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A32.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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