RS Pvak 2019/11/4 A29-PVAB/19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.2019
beobachten
merken

Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §9 Abs3
PVG §9 Abs4 lita

Schlagworte

Grundsätze der Interessenvertretung; Vorgangsweise bei Mitteilungen an PVO über beabsichtigte Maßnahmen iSd PVG §9 Abs3

Rechtssatz

Da eine solche Prüfung und Auseinandersetzung mit dem Vorschlag der Dienstbehörde, einen Mitbewerber der Antragstellerin mit der ausgeschriebenen Funktion zu betrauen, nach vorzunehmender Bewertung der übrigen Bewerbungen um diese Funktion und eingehender Auseinandersetzung damit iSd § 2 PVG im ZA unterblieb, hat der ZA auch dadurch seine Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit belastet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A29.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten