RS Vwgh 2020/1/29 Ra 2019/11/0166

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Veröffentlicht am 29.01.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1

Rechtssatz

Ein rechtliches Interesse an einer inhaltlichen Entscheidung des VwGH über die Revision wird auch nicht durch die mögliche Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen begründet (vgl. VwGH 10.9.2018, Ra 2018/11/0109, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019110166.L01

Im RIS seit

25.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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