RS Vwgh 1981/11/5 2814/80

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Veröffentlicht am 05.11.1981
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Grunderwerbsteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §50 Abs1

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2909/80

Rechtssatz

Die Regeln des bürgerlichen Rechts (§§ 1048 bis 1051 sowie 1064 ABGB) über die Gefahrtragung können im Bereich des § 50 Abs 1 BAO keine Anwendung finden.Die Regeln des bürgerlichen Rechts (Paragraphen 1048 bis 1051 sowie 1064 ABGB) über die Gefahrtragung können im Bereich des Paragraph 50, Absatz eins, BAO keine Anwendung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980002814.X02

Im RIS seit

24.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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