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StVONorm
AVG §73 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1508/65 B 19. Oktober 1965 VwSlg 6786 A/1965 RS 2Stammrechtssatz
Ausführungen zur Frage des Ausschlusses der Anwendbarkeit des § 73 im Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Erhebung einer Säumnisbeschwerde gegen die Berufungsbehörde.Ausführungen zur Frage des Ausschlusses der Anwendbarkeit des Paragraph 73, im Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Erhebung einer Säumnisbeschwerde gegen die Berufungsbehörde.
Schlagworte
DevolutionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982020150.X01Im RIS seit
19.02.2020Zuletzt aktualisiert am
19.02.2020