RS Lvwg 2019/12/19 LVwG-AV-828/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

19.12.2019

Norm

NAG 2005 §11
NAG 2005 §46 Abs1 Z2 litb
ASVG §293

Rechtssatz

Soweit im Rahmen der § 11 Abs 4 Z 1 und Z 2 NAG auf in der Vergangenheit gesetzte Handlungen eines Fremden Bezug genommen wird, bedarf es einer darauf gestützten Prognose zukünftigen Verhaltens; zurückliegendes Fehlverhalten kann nur insofern beachtlich sein, als es den Schluss auf weiter zu befürchtende gefährliche Verhaltensweisen zulässt (vgl VwGH Ra 2018/21/0027).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; unrechtmäßiger Aufenthalt; Unterhalt; öffentliches Interesse;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.828.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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