RS Vfgh 2019/11/27 E2401/2019

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Veröffentlicht am 27.11.2019
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
VfGG §87 Abs3

Leitsatz

Abweisung eines Antrags auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof mangels Legitimation

Rechtssatz

Die Abtretung einer Beschwerde ist nur im Fall ihrer Abweisung oder der Ablehnung ihrer Behandlung durch den VfGH vorgesehen, nicht bei Zurückweisung einer Beschwerde.

Entscheidungstexte

  • E2401/2019
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.11.2019 E2401/2019

Schlagworte

VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2019:E2401.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2020
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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