RS Lvwg 2019/11/14 LVwG-AV-802/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.2019
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

14.11.2019

Norm

AWG 2002 §37 Abs1
AWG 2002 §43 Abs1

Rechtssatz

Bei der Beurteilung eines Sachverhaltes daraufhin, ob eine Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn oder eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn vorliegt, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die jedoch anhand von dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Sachverständigenaussagen vorzunehmen ist (vgl VwGH 98/04/0109).

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Zwischenlagerung; Nachbar; Gefährdung; Belästigung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.802.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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