RS Vwgh 1964/10/26 0148/64

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Veröffentlicht am 26.10.1964
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116 Abs1
BAO §23 Abs4

Rechtssatz

Soweit das Gericht bei Erlassung eines Versäumungsurteiles gem § 396 ZPO zu prüfen hat, ob das Vorbringen der erschienenen Partei nicht auch durch die vorliegenden Beweise widerlegt wird, geht es bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vor und besteht eine Bindung der Abgabenbehörde. Im übrigen ist sie aber berechtigt, das Versäumungsurteil iSd § 16 Abs 1 BAO nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauuung zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964000148.X01

Im RIS seit

14.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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