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GerichtsgebührenNorm
GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §2 Abs1Rechtssatz
Die "Girozentrale und Bank der Österr. Sparkassen Aktiengesellschaft" gehört nicht zum Kreise der nach § 2 Abs 1 der Verordnung über die Gebührenfreiheit beim Kleinwohnungsbau von der Entrichtung der Gerichtsgebühren befreiten Einrichtungen.Die "Girozentrale und Bank der Österr. Sparkassen Aktiengesellschaft" gehört nicht zum Kreise der nach Paragraph 2, Absatz eins, der Verordnung über die Gebührenfreiheit beim Kleinwohnungsbau von der Entrichtung der Gerichtsgebühren befreiten Einrichtungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000137.X02Im RIS seit
03.08.2020Zuletzt aktualisiert am
03.08.2020