RS Vwgh 1970/9/14 0137/70

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Veröffentlicht am 14.09.1970
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Index

Gerichtsgebühren
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
10/07 Verwaltungsgerichtshof
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §2 Abs1
VwGG §13 Z3
WGGDV 1940 §10

Rechtssatz

Die "Girozentrale und Bank der Österr. Sparkassen Aktiengesellschaft" gehört nicht zum Kreise der nach § 2 Abs 1 der Verordnung über die Gebührenfreiheit beim Kleinwohnungsbau von der Entrichtung der Gerichtsgebühren befreiten Einrichtungen.Die "Girozentrale und Bank der Österr. Sparkassen Aktiengesellschaft" gehört nicht zum Kreise der nach Paragraph 2, Absatz eins, der Verordnung über die Gebührenfreiheit beim Kleinwohnungsbau von der Entrichtung der Gerichtsgebühren befreiten Einrichtungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1970000137.X02

Im RIS seit

03.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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