RS Vwgh 2019/12/30 Ra 2019/18/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.12.2019
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §6 Abs1 Z4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/19/0522 E 29. August 2019 RS 3

Stammrechtssatz

Auch im Fall einer Vielzahl einschlägiger rechtskräftiger Verurteilungen und insofern verhängter, beträchtlicher und überwiegend unbedingter Freiheitsstrafen, können verwirklichte Delikte in einer Gesamtbetrachtung als "besonders schweres Verbrechen" qualifiziert werden (vgl. VwGH 23.9.2009, 2006/01/0626; 18.10.2018, Ra 2017/19/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019180125.L02

Im RIS seit

11.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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