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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §34Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2019/19/0125 Ra 2019/19/0126 Ra 2019/19/0127 Ra 2019/19/0128Rechtssatz
§ 35 AsylG 2005 sieht nicht vor, dass für die Erteilung eines Einreisetitels nach dieser Bestimmung bzw. nach § 26 FrPolG 2005 Reisedokumente iSd § 15 FrPolG 2005 vorliegen müssen. Für eine negative Wahrscheinlichkeitsprognose allein wegen des Fehlens gültiger Reisepässe findet sich keine gesetzliche Grundlage (vgl. hiezu auch § 21 Abs. 1 FrPolG 2005, wonach die Voraussetzung der Z 1 leg. cit. für Visa nach § 20 Abs. 1 Z 6 FrPolG 2005 nicht gilt).Paragraph 35, AsylG 2005 sieht nicht vor, dass für die Erteilung eines Einreisetitels nach dieser Bestimmung bzw. nach Paragraph 26, FrPolG 2005 Reisedokumente iSd Paragraph 15, FrPolG 2005 vorliegen müssen. Für eine negative Wahrscheinlichkeitsprognose allein wegen des Fehlens gültiger Reisepässe findet sich keine gesetzliche Grundlage vergleiche hiezu auch Paragraph 21, Absatz eins, FrPolG 2005, wonach die Voraussetzung der Ziffer eins, leg. cit. für Visa nach Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 6, FrPolG 2005 nicht gilt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190124.L04Im RIS seit
13.02.2020Zuletzt aktualisiert am
13.02.2020