RS Pvak 2019/11/18 B5-PVAB/19

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Veröffentlicht am 18.11.2019
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Norm

PVG §41 Abs4
PVG §41 Abs5

Schlagworte

Beschwerdelegitimation von PVO an PVAB; Beschwerdevorlage durch ZA; keine Zuständigkeit der PVAB bei Beschwerdevorlage durch betroffenes PVO

Rechtssatz

Die Beschwerde eines DA wegen behaupteter Verletzung des PVG durch die Dienstbehörde als Organ des DG, die der PVAB nicht im Wege des ZA vorgelegt wurden, kann daher mangels Zuständigkeit der PVAB nicht in Prüfung gezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:B5.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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