RS Pvak 2020/1/13 B4-PVAB/19

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Veröffentlicht am 13.01.2020
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Norm

PVG §9 Abs1
PVG §9 Abs1 litf
PVG §9 Abs3 litf
PVG §14 Abs1
GehG §19
VBG §22 Abs1

Schlagworte

Mitwirkung bei der Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen; vorhandene Mittel für Belohnungen; Zuständigkeitsabgrenzung zwischen ZA und DA

Rechtssatz

Bezogen auf den konkret zu behandelnden Fall bedeutet das jedenfalls, dass einer Vorgangsweise, die von einem gleichen Sockelbetrag für alle Bediensteten ausgeht, vom Gesetz Grenzen auferlegt sind. Hinsichtlich der Frage der Zuständigkeit der PV-Organe (ZA auf der Ebene der Zentralstelle vs. DA auf Dienststellenebene) weist die PVAB auf die Ausführungen der PVAK unter A 25-PVAK/94, die unter Bezugnahme auf Schragel, Rz 34, (vorher im Wesentlichen wiedergegeben) hin.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B4.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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