RS Lvwg 2020/1/30 LVwG-AV-913/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

30.01.2020

Norm

ÄrzteG 1998 §140
ÄrzteG 1998 §160
ÄrzteG 1998 §162
ÄrzteG 1998 §167d

Rechtssatz

Die Unterfertigung einer Ausfertigung durch den Vorsitzenden einer Kollegialbehörde ersetzt nicht den erforderlichen kollegialen Beschluss (vgl Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten4 432). Dementsprechend kann die Prüfung der Beschlussdeckung auch nicht durch den bloßen Hinweis auf die ordnungsgemäße Fertigung einer Entscheidung unterbleiben (vgl VwGH 2013/06/0086), und ist die Erledigung daher als Nichtbescheid zu qualifizieren (vgl VwGH Ra2017/11/0246 ua).

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Verfahrensrecht; Kollegialorgan; Beschlussdeckung; Nichtbescheid;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.913.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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