RS Lvwg 2020/1/30 LVwG-AV-913/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

30.01.2020

Norm

ÄrzteG 1998 §140
ÄrzteG 1998 §160
ÄrzteG 1998 §162
ÄrzteG 1998 §167d

Rechtssatz

Die Willensbildung durch eine Kollegialbehörde umfasst nicht nur den Spruch, sondern auch den Inhalt und damit die wesentliche Begründung einer Erledigung (vgl VwGH 2012/11/0082 ua). Wird nicht sowohl Spruch als auch Begründung (zumindest in den Grundsätzen) der Beschlussfassung unterzogen, ist eine Erledigung, die eine (eingehende) Begründung enthält, durch den Beschluss des Kollegialorgans nicht gedeckt (vgl VwGH Ra 2017/12/0097).

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Verfahrensrecht; Kollegialorgan; Beschlussdeckung; Nichtbescheid;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.913.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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