RS Vwgh 2019/10/16 Ra 2019/04/0080

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Veröffentlicht am 16.10.2019
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §1 Abs6

Rechtssatz

Die den Vereinsmitgliedern eingeräumte Möglichkeit, Getränke zu günstigeren Preisen als bei befugten Gewerbetreibenden zu konsumieren, indiziert einen den Vereinsmitgliedern zufließenden vermögenswerten Vorteil (vgl. dazu VwGH 18.8.2017, Ra 2017/04/0081, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040080.L01

Im RIS seit

05.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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