RS Vwgh 2019/10/16 Ra 2019/04/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.2019
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die den Vereinsmitgliedern eingeräumte Möglichkeit, Getränke zu günstigeren Preisen als bei befugten Gewerbetreibenden zu konsumieren, indiziert einen den Vereinsmitgliedern zufließenden vermögenswerten Vorteil (vgl. dazu VwGH 18.8.2017, Ra 2017/04/0081, mwN).Die den Vereinsmitgliedern eingeräumte Möglichkeit, Getränke zu günstigeren Preisen als bei befugten Gewerbetreibenden zu konsumieren, indiziert einen den Vereinsmitgliedern zufließenden vermögenswerten Vorteil vergleiche dazu VwGH 18.8.2017, Ra 2017/04/0081, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040080.L01

Im RIS seit

05.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten