Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §16 Abs2 Z1Rechtssatz
Der Hinweis auf § 16 Abs. 2 Z 1 ASVG, wonach sich nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Personen wie etwa Studierende selbstversichern können, ist im Verfahren betreffend Aufenthaltstitel nicht zielführend, solange nicht tatsächlich ein ausreichender Krankenversicherungsschutz für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen wurde (vgl. VwGH 9.8.2018, Ra 2018/22/0081).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019220129.L02Im RIS seit
03.02.2020Zuletzt aktualisiert am
03.02.2020