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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Die (zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses) im laufenden Studienjahr abgelegten Prüfungen liegen außerhalb des maßgeblichen Beurteilungszeitraumes und können keinen beachtlichen Studienerfolg iSd § 64 Abs. 2 NAG 2005 begründen (vgl. VwGH 19.4.2016, Ro 2015/22/0004).Die (zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses) im laufenden Studienjahr abgelegten Prüfungen liegen außerhalb des maßgeblichen Beurteilungszeitraumes und können keinen beachtlichen Studienerfolg iSd Paragraph 64, Absatz 2, NAG 2005 begründen vergleiche VwGH 19.4.2016, Ro 2015/22/0004).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019220093.L04Im RIS seit
03.02.2020Zuletzt aktualisiert am
03.02.2020