RS Vwgh 2019/12/16 Ra 2018/03/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2019
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2019/03/0004 B 11. Februar 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach § 45 VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030089.L01

Im RIS seit

03.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten