RS Vwgh 2019/11/28 Ra 2019/19/0422

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Veröffentlicht am 28.11.2019
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Index

E3L E19103010
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §7 Abs1 Z2
AsylG 2005 §7 Abs2
FlKonv Art1 AbschnC Z1
32011L0095 Status-RL Art11 Abs1

Rechtssatz

Im Fall der Beantragung und Ausfolgung eines Reisepasses obliegt es dem Asylberechtigten, im konkreten Einzelfall Umstände aufzuzeigen, die der rechtlichen Annahme einer bei ihm bestehenden Unterschutzstellungsabsicht entgegenstehen. Auf die Motive für die Ausstellung des Reisepasses kommt es nicht an (vgl. VwGH 23.10.2019, Ra 2019/19/0046).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190422.L01

Im RIS seit

31.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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