RS Vwgh 2019/11/28 Ra 2019/19/0329

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Veröffentlicht am 28.11.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AVG §68 Abs1

Rechtssatz

Bei Anwendung des § 68 Abs. 1 AVG ist als Vergleichsbescheid jene Entscheidung heranzuziehen, mit der zuletzt in der Sache entschieden - und nicht etwa nur ein Folgeantrag wegen entschiedener Sache zurückgewiesen - wurde (vgl. in diesem Sinn VwGH 26.7.2005, 2005/20/0226, mwN aus Judikatur und Literatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190329.L01

Im RIS seit

31.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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