RS Vwgh 2019/12/13 Ra 2019/08/0164

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Veröffentlicht am 13.12.2019
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2

Rechtssatz

Wenn jemand bei der Erbringung von Dienstleistungen arbeitend unter solchen Umständen angetroffen wird, die nach der Lebenserfahrung üblicherweise auf ein Dienstverhältnis hindeuten (wie dies bei den gegenständlichen Spachtelarbeiten der Fall ist), ist die Behörde bzw. das Verwaltungsgericht berechtigt, von einem Dienstverhältnis im üblichen Sinn auszugehen, sofern im Verfahren nicht jene atypischen Umstände dargelegt werden können, die einer solchen Deutung ohne nähere Untersuchung entgegenstehen (vgl. etwa VwGH 11.6.2014, 2012/08/0170, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019080164.L02

Im RIS seit

31.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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