RS Pvak 2019/12/10 G2-PVAB/19

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Veröffentlicht am 10.12.2019
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §9 Abs3 lita
PVG §10 Abs7

Schlagworte

Gutachten der PVAB; Besetzung von Arbeitsplätzen; Grundsätze der Interessenvertretung; Entscheidungen der PVO; Ermessensspielraum der PVO; Entscheidungen des DG; Ermessensspielraum des DG

Rechtssatz

Nach Auffassung der PVAB sind nach den vorgelegten Dokumenten beide Bewerber für die zu besetzende Funktion hervorragend geeignet. Sowohl A als auch B haben eine beeindruckende Laufbahn vorzuweisen, die sie für vergleichbare Führungsaufgaben qualifiziert. Beide erfüllen die Ausschreibungskriterien in hohem Ausmaß. Für beide können gute Argumente ins Treffen geführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:G2.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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