RS Lvwg 2019/12/16 LVwG-AV-931/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

16.12.2019

Norm

Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §15 Abs2
ÄrzteG 1998 §111

Rechtssatz

Es stellt keinen berücksichtigungswürdigen Umstand iSd §15 Abs 2 Satzung WFF NÖ dar, dass eine Ordination aufgrund der Verluste in mehreren Jahren „unwirtschaftlich“ ist (vgl VwGH 2011/11/0133).

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Ermäßigung; Wohlfahrtsfondsbeiträge; berücksichtigungswürdige Umstände;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.931.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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