RS Vwgh 2019/11/12 Ra 2019/16/0158

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Veröffentlicht am 12.11.2019
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art133

Rechtssatz

Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Rechtsmittel (unabhängig von der gewählten Bezeichnung) gesetzlich nicht vorgesehen; eine Weiterleitung eines solchen Rechtsmittels an den Verfassungsgerichtshof ist ebenso gesetzlich nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160158.L01

Im RIS seit

24.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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