RS Vwgh 2019/11/18 Fr 2019/16/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2019
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §271
VwGG §38

Rechtssatz

§ 271 BAO regelt die Aussetzung der Entscheidung im Abgabenverfahren. Durch die Erlassung der Aussetzung erlischt nicht nur die Entscheidungspflicht über die Beschwerde, sondern auch das Recht, über sie zu entscheiden (vgl. etwa die in Ritz, Kommentar zu BAO6 unter Rz. 22 wiedergegebene Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:FR2019160006.F01

Im RIS seit

24.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten