Gbk 2019/10/14 B-GBK II/126/19

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Veröffentlicht am 14.10.2019
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Diskriminierungsgrund

Alter

Diskriminierungstatbestand

Beruflicher Aufstieg

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Die Gleichbehandlungskommission des Bundes

Senat II

Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.

Wien, am Oktober 2019

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2020
Quelle: Gleichbehandlungskommisionen Gbk, https://www.bmgf.gv.at/home/GK
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