RS Pvak 2019/12/10 G4-PVAB/19

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Veröffentlicht am 10.12.2019
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Norm

BDG 1979 §38 Abs2

Schlagworte

Versetzung von Amts wegen; wichtiges dienstliches Interesse

Rechtssatz

Nach § 38 Abs. 2 BDG 1979 ist eine Versetzung von Amts wegen zulässig, wenn ein wichtiges dienstliches Interesse daran besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:G4.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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