RS Vwgh 2019/10/22 So 2019/10/0009

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Veröffentlicht am 22.10.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §31 Abs1
VwGG §31 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/05/0053 B 20. Oktober 2015 RS 3(hier ohne Bezichtigung des Amtsmissbrauchs)

Stammrechtssatz

Wenn der Antragsteller den abgelehnten Richter einer strafgesetzwidrigen Handlung bzw. des Amtsmissbrauches bezichtigt, handelt es sich dabei um eine nicht weiter substantiierte pauschale Verdächtigung, mit der die Dartuung einer Befangenheit im Grund des § 31 Abs. 2 VwGG nicht gelingen kann (Hinweis B vom 17. Dezember 2007, 2004/03/0017).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:SO2019100009.X02

Im RIS seit

30.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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