Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
13.11.2019Index
L82009 Bauordnung WienNorm
BauO Wr §17 Abs5Rechtssatz
Jeder (Mit)eigentümer kann unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 5 BO einen Antrag auf Leistung des seinem Eigentumsanteil entsprechenden Anteils der Entschädigung stellen.
Schlagworte
Zurückweisung; Enteignung; Anspruch auf Entschädigung; MiteigentümerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.111.093.12403.2019Zuletzt aktualisiert am
20.12.2019