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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkNorm
BauG Stmk 1995 §118Rechtssatz
Aus der Gliederung der Absätze des § 118 Stmk BauG 1995 und den unterschiedlichen Strafrahmen ist nicht abzuleiten, dass aus general- und spezialpräventiven Gründen grundsätzlich mit der Verhängung einer hohen Strafe vorzugehen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018060054.L02Im RIS seit
16.12.2019Zuletzt aktualisiert am
16.12.2019