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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §22Rechtssatz
Die Pauschalierung nach § 22 UStG 1994 ist dem Grunde nach eine Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, weil sie auf die im Besteuerungszeitraum "bewirkten" Umsätze abstellt, womit die Erbringung der Lieferung oder sonstigen Leistung gemeint ist.Die Pauschalierung nach Paragraph 22, UStG 1994 ist dem Grunde nach eine Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, weil sie auf die im Besteuerungszeitraum "bewirkten" Umsätze abstellt, womit die Erbringung der Lieferung oder sonstigen Leistung gemeint ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150021.J03Im RIS seit
16.12.2019Zuletzt aktualisiert am
16.12.2019