RS Vwgh 2019/10/24 Ro 2018/15/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2019
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §22

Rechtssatz

Die Pauschalierung nach § 22 UStG 1994 ist dem Grunde nach eine Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, weil sie auf die im Besteuerungszeitraum "bewirkten" Umsätze abstellt, womit die Erbringung der Lieferung oder sonstigen Leistung gemeint ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150021.J03

Im RIS seit

16.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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