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JagdR - TirolBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 83/03/0080Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/10/0020 E 25. Mai 1983 VwSlg 11069 A/1983 RS 2Stammrechtssatz
Die Wiedergabe des Gesetzestextes wird der Verpflichtung zur Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat gemäß § 44a lit a VStG 1950 nicht gerecht. Die Beschreibung des Tatvorwurfes in der Begründung des Bescheides genügt nicht.Die Wiedergabe des Gesetzestextes wird der Verpflichtung zur Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat gemäß Paragraph 44 a, Litera a, VStG 1950 nicht gerecht. Die Beschreibung des Tatvorwurfes in der Begründung des Bescheides genügt nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983030079.X02Im RIS seit
12.12.2019Zuletzt aktualisiert am
12.12.2019