RS Vwgh 1983/6/15 83/03/0079

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Veröffentlicht am 15.06.1983
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JagdR - Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 83/03/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0020 E 25. Mai 1983 VwSlg 11069 A/1983 RS 2

Stammrechtssatz

Die Wiedergabe des Gesetzestextes wird der Verpflichtung zur Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat gemäß § 44a lit a VStG 1950 nicht gerecht. Die Beschreibung des Tatvorwurfes in der Begründung des Bescheides genügt nicht.Die Wiedergabe des Gesetzestextes wird der Verpflichtung zur Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat gemäß Paragraph 44 a, Litera a, VStG 1950 nicht gerecht. Die Beschreibung des Tatvorwurfes in der Begründung des Bescheides genügt nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983030079.X02

Im RIS seit

12.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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