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Verwaltungsverfahren - VStGNorm
AVG §18 Abs4Rechtssatz
Eine Strafverfügung, bei der nur die im Akt befindliche Urschrift, nicht aber die an den Beschuldigten zugestellte Ausfertigung iSd § 18 Abs 4 AVG 1950 unterfertigt war, unterbricht nicht die Verfolgungsverjährung.Eine Strafverfügung, bei der nur die im Akt befindliche Urschrift, nicht aber die an den Beschuldigten zugestellte Ausfertigung iSd Paragraph 18, Absatz 4, AVG 1950 unterfertigt war, unterbricht nicht die Verfolgungsverjährung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984020042.X01Im RIS seit
18.12.2019Zuletzt aktualisiert am
18.12.2019