RS Vwgh 1974/1/30 0227/72

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Veröffentlicht am 30.01.1974
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Index

Verwaltungsverfahren - AVG
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1 Abs1
StVO 1960 §2 Abs1 Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0713/68 E 24. März 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Straße ist als solche nach der Straßenverkehrsordnung zu werten, wenn sie von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann. Auf das Eigentum an der Straßenfläche auf einen behördlichen Widmungsakt - Abtretung in das öffentliche Gut -

oder auf einen "Gemeingebrauch seit unvordenklicher Zeit" kommt es nicht an (Hinweis E 28.11.1966 1144/65).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1972000227.X05

Im RIS seit

04.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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